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Bebauungsplan Nr. 3.7 „Rabelsäcker“

Eingeschränktes Gewerbegebiet

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes „Rabelsäcker“ ist die Schaffung von Bauplanungsrecht bzw. die Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebietes und eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Holzlagerplatz“, um die bisherigen Nutzungen städtebaulich zu ordnen und eine geordnete Erschließung dieses Bereiches zu ermöglichen.

Ansprechpartner in der Verwaltung:

Fachbereich III, Fachbereich Stadtentwicklung

Frau Claudia Müller

Tel. 06404/806 222

E-Mail: cmueller@lich.de

Herr Christian Heßler

Tel. 06404/806 274

E-Mail: chessler@lich.de